Datenschutzverordnung der St. Franziskus   Schützenbruderschaft Allendorf e.V.


1. Grundlage

 

Grundlage für

die Regelungen in dieser Datenschutzverordnung ist der § 11 der Satzung der St. Franziskus Schützenbruderschaft vom 02.03.2019.

 

2. Beschlussfassung und Bekanntgabe

 

Die Mitgliederversammlung hat daher in ihrer Sitzung am 02.03.2019 die nachfolgende Datenschutzregelung beschlossen.

 

Die Datenschutzregelung  wird durch die Protokollausfertigung an alle Mitglieder bekannt gemacht und

tritt ab 01.04.2019 in Kraft. Sie ist ebenso für Mitglieder, die nach diesem Zeitpunkt dem Verein beitreten verbindlich.

 

3. Datenschutzregelung

 

a. Mit dem Beitritt eines Mitglieds nimmt der Verein Daten zum Mitglied auf. Dabei handelt es sich unter anderem um folgende Angaben: Name, Kontaktdaten, Bankverbindung und weitere dem Vereinszweck dienende Daten.

Sonstige Informationen zu den Mitgliedern und Informationen über Nichtmitglieder werden vom Verein grundsätzlich nur verarbeitet oder genutzt, wenn sie zur Förderung des Vereinszweckes nützlich sind und keine Anhaltspunkte

bestehen, dass die betroffene Person ein schutzwürdiges Interesse hat, das der Verarbeitung oder Nutzung entgegensteht.

 

b. Mit dem Beitritt erklärt sich das Mitglied einverstanden, dass die im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft benötigten personenbezogenen Daten unter Berücksichtigung der Vorgaben des DSGVO per EDV für den Verein erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Ohne dieses Einverständnis kann eine Mitgliedschaft nicht eingegangen werden. Nach Ausscheiden des Mitglieds werden sämtliche personenbezogene Daten spätestens nach 10 Jahren gelöscht.

 

c. Die überlassenen personenbezogenen Daten dürfen ausschließlich für Vereinszwecke verwendet werden. Hierzu zählt insbesondere die Mitgliederverwaltung. Eine anderweitige Verarbeitung oder Nutzung (z. B. Übermittlung an Dritte) ist - mit Ausnahme der erforderlichen Weitergabe von Angaben zur namentlichen Mitgliedermeldung an den jeweiligen Kreisschützenbund, sowie an den Sauerländer Schützenbund zum Zwecke von Ehrungen - nicht zulässig.

 

d. Das einzelne Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand Einwände gegen die Veröffentlichung seiner personenbezogenen Daten auf der Bruderschafts- Homepage erheben bzw. seine erteilte Einwilligung in die

Veröffentlichung widerrufen. Im Falle eines Einwandes bzw. Widerrufs unterbleiben weitere Veröffentlichungen zur seiner Person. Personenbezogene Daten des widerrufenden Mitglieds werden von der Homepage des Vereins entfernt.

 

e. Mit dem Beitritt erklärt sich das Mitglied ebenfalls einverstanden, dass Foto- und Videoaufnahmen von Veranstaltungen der Bruderschaft, auf denen das Mitglied abgebildet ist, im Rahmen von Veröffentlichungen der Bruderschaft, z.B. auf der Homepage oder in Festschriften veröffentlicht werden. Jedes Mitglied hat das Recht, der

Veröffentlichung zu widersprechen, es sei denn, die Veröffentlichung wäre nach § 23 des Gesetzes betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie auch ohne Zustimmung zulässig.

 

 

Ides Vereins zu zahlen.

Die Beiträge sind als Jahresbeiträge jeweils bis zum 20.05. eines jeden laufenden Geschäftsjahres

auf das Konto des Vereins einzuzahlen. Maßgeblich für die Höhe des Jahresbeitrags ist das Alter

des Mitglieds am Ende des Geschäftsjahres im Sinne des §1 Abs. 4 der Satzung der

St. Franziskus Schützenbruderschaft Allendorf.

 

7. Mahngebühren werden nicht erhoben. Kosten, wie sie zum Beispiel bei Rücklastschriften entstehen,

sind dem Verein vom betroffenen Mitglied zu ersetzen.

 

8. Auf Beschluss der Mitgliederversammlung können Umlagen für Investitionen erhoben werden.

Deren Höhe wird, bezogen auf jeden Einzelfall, individuell durch die Mitgliederversammlung festgelegt.